Segeln ist nicht verboten

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Autor: Ulrich Herburger

Bild: Ulrich Herburger

Aber wie darf der Bodensee in Corona-Zeiten besegelt werden? – Nix ist fix. – Das ist zusammengefasst das Ergebnis einer Recherche bei See-Polizei-Dienststellen rund um den Bodensee. Stand 13.5.2020. Änderungen täglich möglich.

Verbindliche Auskünfte bekommt man nirgendwo. Die deshalb ebenfalls unverbindliche Empfehlung lautet vorneweg: Du darfst den See besegeln, aber nicht zu nah am Ufer und zu Haushaltsfremden.  Für den einen Beamten wäre es zwar noch OK., wenn Du in einer gewissen Entfernung zum Ufer ankerst. Für den anderen geht das gar nicht. Du darfst zwar als österreichisches Boot in einen fremden Vorarlberger Hafen, z.B. als Bregenzer nach Hard, aber keinesfalls einen Hafen in Deutschland oder der Schweiz anlaufen. 

Rundum

Und nun zu den Details, quasi eine Rundum zu Seepolizei-Dienststellen. In St. Gallen, Rorschach kann es teuer werden. Ab 110 Sfr. aufwärts kann es kosten, wenn man mit Personen, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen, unterwegs ist. Und dann sollte man hier auch weit genug vom Ufer entfernt bleiben. Ein bis zwei Kilometer und keinesfalls den Eindruck erwecken, dass man ein Landziel ansteuert. Die Schweiz definiert zwar die Seegrenze in der Mitte. Das nimmt der diensthabende Beamte aber nicht so genau. Die Schweizer Häfen sind für Nicht-Schweizer Boote jedoch strikt gesperrt. Ankern geht auch nicht. Das wird als Grenzübertretung gesehen. Kreuzlingen ist etwas toleranter. Die Thurgauer haben eine 600 Meter Zollgrenze aus Kriegszeiten aus dem Archiv geholt und als Interpretationsbasis ins Spiel gebracht. Ebenfalls verboten ist eine Crew, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammt. Eine Halse nach Baden- Württemberg, Friedrichshafen.

Grenzen zu

Die einzige Gemeinsamkeit der Anrainerstaaten ist, dass für die jeweiligen Ausländer die Häfen dicht sind. Gegen das Ankern eines österreichischen Bootes auf der Halde (weniger als 25m Wassertiefe) hätte der diensthabende Beamte in Friedrichshafen nichts einzuwenden. „Solange kein Land unter den Füssen ist, gibt es ja keine Ansteckungsgefahr“. Aber ob das eine andere Dienstschicht auch so sieht, kann er nicht garantieren. Segeln auf dem Überlinger See? – Da sieht er kein Problem. Aber im Konstanzer Trichter nicht auf die Schweizer Seite, lautet die Sicherheitsempfehlung. Weiter geht es auf Vorwindkurs nach Lindau. Hier ist die Auskunft relativ präzise: Solange das Boot segelt, ist es OK, wenn es auf kürzestem Weg Kurs Richtung Land nimmt und dann das Manöver fährt. Für Ufer-Sightseeing, also Parallelfahrten, gilt 300 Meter Abstand. Ankern auf der Halde ist verboten, das gilt als Grenzübertritt. Und nun auf Kreuzkurs nach Hard. Österreichische Boote und Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen in alle Vorarlberger Häfen und segeln wie immer. Bei einer Besatzung, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammt, ist der Ein-Meter-Mindestabstand einzuhalten. Ist das nicht möglich, weil das Boot zu schmal oder zu kurz ist, gilt Maskenpflicht. Generell werden Masken empfohlen. Ausländische Boote dürfen die Grenze nicht übertreten und auf der österreichischen Halde nicht ankern, also analog zu Bayern.

Fazit

In der Flaute zurück in den Heimathafen bildet sich das Resümee: Die Bestimmungen und deren Auslegung sind unübersichtlich, täglich können sie sich ändern. Der für Segler wichtigste Minimalkonsens der Exekutive rund um den See lautet: Segeln mit deutlichem Abstand zum Ufer ist möglich. Immerhin. Alles andere ist mit Restrisiko verbunden.

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